WEM GEHÖRT DIE ERFINDUNG

Erfindungen von Arbeitnehmern in privaten Unternehmen, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht werden und mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen, sind Diensterfindungen, die dem Arbeitgeber zustehen, sofern dieser sie nicht ausdrücklich freigibt. Im Gegenzug hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf angemessene Vergütung durch den Arbeitgeber.

Für Erfindungen von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten, Soldaten und Hochschulbediensteten gelten im Wesentlichen dieselben Vorschriften, auch wenn im Detail unterschiedliche Regelungen gelten.

Im Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungen, insbesondere bei den Fragen, ob es sich um eine Diensterfindung oder eine freie Erfindung handelt und welche Vergütung dem Arbeitnehmer zusteht, treten häufig Probleme auf. Es empfiehlt sich daher dringend, sich in derartigen Fällen mit einem Patentanwalt oder einem auf dem Gebiet der Arbeitnehmererfindungen spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.

WAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN?

Wir beraten und vertreten Sie bei derartigen Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten sowie im Vorfeld bei der richtigen Gestaltung der Arbeitsverträge in Bezug auf Arbeitnehmererfindungen, um  gegebenenfalls auftretenden Problemen von Vornherein zu begegnen.