AUCH EIN DESIGN KANN GESCHÜTZT WERDEN

Geschmacksmuster sind ästhetisch wirkende Muster und Modelle. Anders als bei Patenten oder Gebrauchsmustern kommt es nicht auf die technische Funktionalität, sondern auf die Gestaltung des Produktes an. Gebrauchsmuster können beispielsweise Kleiderschnitte, Tapetenmuster, Lampen (z. B. die Wagenfeld-Lampe), Bestecke, Schmuck, Vasen, aber auch das Design von Autos oder Handys sein. Der Inhaber eines Geschmacksmusterrechts kann sich gegen Plagiate (Produktpiraterie) und Nachahmungen seines Designs durch unbefugte Dritte zur Wehr setzen. Deutsche Geschmacksmusterrechte entstehen grundsätzlich erst mit der Eintragung für maximal 25 Jahre. Seit April 2003 gibt es eine europäische Besonderheit: Ihr Design ist auch ohne Eintragung ab dem Zeitpunkt der erstmaligen öffentlichen Präsentation für drei Jahre als europäisches Geschmacksmusterrecht geschützt. Dieses nicht eingetragene Geschmacksmuster schützt jedoch nur vor 1:1 Kopien, nicht vor (ähnlichen) Nachahmungen. Daneben besteht natürlich auch die Möglichkeit, ein europäisches Geschmacksmuster einzutragen. Der Schutz umfasst dann auch Nachahmungen und besteht für 25 Jahre.

WAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN?

Wie bei allen anderen Schutzrechten unterstützen wir Sie bei der Anmeldung Ihres Geschmacksmusters, bei der vorherigen Recherche, bei dem Entwurf, der Verhandlung und dem Abschluss von Lizenzverträgen sowie bei der Verteidigung gegen Plagiate und Nachahmungen.