PATENTE DIENEN DER SICHERUNG DER EIGENEN
WIRTSCHAFTLICHEN POSITIONIERUNG

Das Patent ist ein exklusives auf 20 Jahre begrenztes Recht des Erfinders an seiner Erfindung. Patente können erteilt werden für Erzeugnisse, Herstellungs- oder Anwendungsverfahren. Der Erfinder kann andere von der Nutzung seiner Erfindung ausschließen oder ihnen die Nutzung der Erfindung gestatten, indem er Lizenzen erteilt.

Die Erlangung eines Patents setzt zwingend eine Anmeldung beim Patentamt voraus. Ein Patent wird nur erteilt, wenn eine neue technische Erfindung vorliegt. Daher ist es vor allem wichtig, die Erfindung zunächst geheim zu halten und sich umgehend mit einem Patentanwalt in Verbindung zu setzen. Machen nämlich mehrere die gleiche Erfindung, erhält derjenige Erfinder das Patent, welcher die Erfindung zuerst anmeldet.

WAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN?

Wir beraten Sie umfassend über die Möglichkeit der Erlangung Ihres Patents (z. B. die rechtlichen Voraussetzungen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln), unterstützen Sie bei der Ausarbeitung der Patentanmeldung und begleiten Sie fachlich kompetent in den amtlichen Prüfungsverfahren im In- und Ausland.

Darüber hinaus übernehmen wir für Sie den Entwurf, die Verhandlung und den Abschluß von Lizenz-, Know-How-, Forschungs- und Entwicklungsverträgen. Wir achten darauf, dass Ihre Rechte als Erfinder gewahrt werden und Sie später kein „böses Erwachen“ erleben.

Wir verteidigen Ihr Patent für Sie auch gerichtlich (Einspruchs-, Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren, Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz) und außergerichtlich (z. B.  Berechtigungsanfrage, Abmahnung).