EIN SCHUTZ FÜR PFLANZEN BIETET NICHT NUR DAS PATENT

Pflanzensorten sind dem Patentschutz grundsätzlich nicht zugänglich. Stattdessen besteht für den Pflanzenzüchter die Möglichkeit, sich seine Sorte über den Sortenschutz schützen zu lassen, sofern die Schutzvoraussetzungen der Unterscheidbarkeit, Homogenität, Beständigkeit und Neuheit erfüllt sind und die Sorte durch eine eintragbare Bezeichnung gekennzeichnet ist. Je nach Pflanzensorte dauert der Sortenschutz 25 oder 30 Jahre.

WAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN?

Wir beraten und vertreten Sie in allen sortenschutzrechtlichen Fragen und insbesondere gegenüber dem Bundessortenamt in Hannover.