Das Urheberrecht ist das Recht des Urhebers an seinem Werk. Urheberrechtlich geschützte Werke können Schriftstücke, wissenschaftliche oder technische Darstellungen, Kunstwerke, Fotografien, Filme, Musikstücke, Gebäude, aber auch Computerprogramme und Internetseiten sein. Urheberrechte entstehen automatisch mit der Schöpfung des Werkes und erlöschen grundsätzlich erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Eine Anmeldung ist daher nicht möglich. Dies birgt Vorteile und Risiken. Zum einen ist kein teures und zeitaufwendiges behördliches Verfahren erforderlich. Zum anderen ist aber nur schwer nachweisbar, dass Sie auch tatsächlich Inhaber des Urheberrechts sind. Hier kommt die Hinterlegung einer Kopie Ihres Werkes bei einem Notar oder Rechtsanwalt in Betracht (auch über das Internet durchführbar). Eine weitere Besonderheit des Urheberrechts ist, dass, anders als im Patentrecht, nicht der strenge Prioritätsgrundsatz gilt. Dies bedeutet, dass ein Werk von zwei Urhebern zufälligerweise und unabhängig voneinander geschaffen werden kann, so dass jeder Urheber ein selbständiges Urheberrecht an seinem Werk erhält. Im Gegensatz zu den anderen Schutzrechten kann der Urheber sein Urheberrecht weder in Teilen noch als Ganzes an einen Dritten veräußern und übertragen (nur durch Erbfall). Lediglich die Einräumung eines Nutzungsrechts an dem Urheberrecht ist möglich.
WAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN?
Wenn Sie schöpferisch tätig sind, beraten wir Sie gern, ob Ihr Werk urheberrechtlichen Schutz genießt und welche Möglichkeiten Ihnen damit offen stehen. Zum Nachweis Ihrer Urheberschaft bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Kopie Ihres Werkes bei uns zu hinterlegen. Darüber hinaus führen wir für Sie die Anmeldung zur Eintragung in die Urheberrolle beim Deutschen Patent- und Markenamt durch, damit auch anonyme Werke (d. h. Werke, bei denen die einzelnen Urheber nicht aufgeführt werden) die volle Schutzdauer genießen. Außerdem übernehmen wir für Sie den Entwurf, die Verhandlung und den Abschluss von urheberrechtlichen Verträgen. Schließlich verteidigen wir Ihr Urheberrecht vor Verletzungen durch Dritte gerichtlich (z. B. durch einstweilige Verfügung, Klagen auf Unterlassung,
Auskunft und Schadensersatz) und außergerichtlich (z. B. durch Berechtigungsanfragen und Abmahnungen).

