UNSERE BERATUNG GEHT ÜBER DIE ERTEILUNG
VON SCHUTZRECHTEN HINAUS

Unsere anwaltliche Betreuung und Beratung beschränkt sich nicht nur auf die Anmeldung, Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten im Fall von Schutzrechtsverletzungen. Vielmehr unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Planung und Umsetzung von erfolgreichen Schutzrechtsstrategien, bei der Betreuung und Verwaltung von nationalen und internationalen Schutzrechtsportfolios sowie bei der Bewertung solcher Portfolios einschließlich der einschlägigen Verträge im Rahmen von Due Diligence-Analysen. Hierbei können wir auf ein weltweites Netzwerk mit ausländischen Patent- und Rechtsanwaltskanzleien zurückgreifen.
 
Zudem vertreten wir unsere Mandanten aber auch in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Rahmen von Vergleichsverhandlungen, Abmahnungen, einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren.
 
Wir betreuen und beraten unsere Mandanten außerdem im Hinblick auf Ergänzende Schutzrechtszertifikate (SPCs).
 
Schließlich liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf der Unterstützung unserer Mandanten bei Verhandlung, Ausarbeitung und Abschluss von Verträgen des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere von Forschungs- und Kooperationsverträgen, von Verträgen über die kommerzielle Verwertung von Schutzrechten (Kauf- und Lizenzverträge), von Geheimhaltungs- und Materialaustauschverträgen .