Unsere anwaltliche Betreuung und Beratung beschränkt sich nicht nur auf die Anmeldung, Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten im Fall von Schutzrechtsverletzungen. Vielmehr unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Planung und Umsetzung von erfolgreichen Schutzrechtsstrategien, bei der Betreuung und Verwaltung von nationalen und internationalen Schutzrechtsportfolios sowie bei der Bewertung solcher Portfolios einschließlich der einschlägigen Verträge im Rahmen von Due Diligence-Analysen. Hierbei können wir auf ein weltweites Netzwerk mit ausländischen Patent- und Rechtsanwaltskanzleien zurückgreifen.
Zudem beraten und vertreten wir unsere Mandanten zu urheberrechtlichen und wettbewerblichen Fragestellungen. Unsere Beratung umfasst die Unterstützung bei der Entwicklung, Konzeption und Erstellung des Marketings. Wir vertreten unsere Mandanten aber auch in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten, insbesondere im Rahmen von Vergleichsverhandlungen, Abmahnungen, einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren.
Wir betreuen und beraten unsere Mandanten außerdem im Hinblick auf Ergänzende Schutzrechtszertifikate (SPCs), Besonderheiten im Werberecht (Heilmittelwerberecht) und arzneimittelrechtliche Zulassungsfragen, z. B. auch im Bereich neuartiger Therapieverfahren wie dem „tissue engineering“.
Schließlich liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf der Unterstützung unserer Mandanten bei Verhandlung, Ausarbeitung und Abschluss von Verträgen, insbesondere von Forschungs- und Kooperationsverträgen, von Verträgen über die kommerzielle Verwertung von Schutzrechten (Kauf- und Lizenzverträge), von Geheimhaltungs-, Materialaustausch- und von Dienst- und Werkverträgen im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassung.

