DER „KLEINE BRUDER“ DES PATENTS

Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents. Es wird nur für Erzeugnisse erteilt und gilt maximal 10 Jahre. Ebenso wie das Patent muss das Gebrauchsmuster angemeldet werden. Anders als beim Patent prüft das Patentamt hier nicht, ob wirklich eine neue Erfindung vorliegt. Deshalb muss der Inhaber eines Gebrauchsmusters zumindest theoretisch immer damit rechnen, dass sich sein Gebrauchsmuster im Nachhinein als nichtig herausstellt. Andererseits ist das Gebrauchsmuster aber wesentlich kostengünstiger und einfacher zu erlangen als ein Patent.

WAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN?

Ebenso wie beim Patent beraten und vertreten wir Sie bei der Erlangung und Verteidigung Ihres Gebrauchsmusters sowie bei der Vertragsgestaltung.